Vor der Therapie:

Sie benötigen vor der Therapie einen Verordnungsschein für Physiotherapie von Ihrem Haus- oder Facharzt:

Diese Vorordnung muss von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.

Ich bin Wahltherapeutin- das heißt ein Teil der Kosten muss vom Patienten übernommen werden – die Krankenkasse rückvergütet einen Teilbetrag.

Nach telefonischer erfolgreicher Terminvereinbarung kann die Therapie begonnen werden.
Vereinbarte Termine die sie nicht wahrnehmen können sind mindestens 24 Stunden vorher zu stornieren